Was bedeutet die F-Gase-Verordnung für bestehende Anlagen?

Und welche technischen und gesetzlichen Herausforderungen müssen Anlagenbetreiber in den nächsten zwei Jahren meistern?
Mit der F-Gase-Verordnung EU VO 517/2014 sind viele Kältemittel aufgrund ihres hohen GWP(ground warming potential)-Treibhauseffektpotenzials dem stufenweisen Ausleiten unterworfen. Diese Kältemittel sind daher entweder gar nicht mehr oder nur zu sehr hohen Preisen verfügbar. Die vorhandenen Ersatzkältemittel sind leider nicht immer ein optimaler Ersatz, denn sie haben oft schlechtere Kühleigenschaften. Zudem sind die Ersatzkältemittel auch keine langfristige Lösung, sondern nur eine Möglichkeit, eine bestehende Anlage am Leben zu erhalten.
Natürliche Kältemittel wie Ammoniak oder CO₂ sind für kleinere bestehende Anlagen auch keine echte Alternative. Beim Ammoniak verhindern die strikten Sicherheitsvorschriften den wirtschaftlichen Betrieb. Für den Einsatz von CO₂ sehen sich Anlagenbetreiber mit wesentlich umfangreicherer Anlagentechnik und Regeltechnik konfrontiert, was den Einsatz wiederum sehr kostenintensiv macht. Auch sogenannte HFOs wären eine Möglichkeit, allerdings müssen Anlagen, die für hochentzündliche Arbeitsstoffe wie Propan konzipiert sind, erst gebaut werden.
Grundsätzlich gilt:  
Jedes Kältemittel hat seinen optimalen Einsatzbereich. Egal ob in der Klimatechnik, für Gewerbekälte, Tiefkühlung oder Tieftemperaturanwendung: Sie alle benötigen jeweils das optimale Kühlmittel, es gibt kein Mittel, das sich für jede Anwendung einsetzen lässt.
Welches alternative Kältemittel funktioniert für meine Anwendung?  
Das muss ermittelt werden und ist abhängig von den Anlagenkomponenten und den potenziellen Einsatzbereichen. Nicht immer ist eine Umstellung möglich, daher bitte frühzeitig an eine Umrüstung denken, die langfristig sinnvoll ist.
Wird es irgendwann keine Kältemittel mehr geben?
Kältemittel wird es immer geben, denn ohne Kühlung funktioniert die moderne Gesellschaft nicht mehr. Es wird jedoch eine Verschiebung hin zu natürlichen bzw. brennbaren Stoffen geben.
Die F-Gase-Verordnung regelt zusätzlich die folgenden zwei Bereiche:

  • Verwendungsverbot ab 2020:

Ab 2020 dürfen gewerbliche Anlagen Kältemittel mit GWP <2500 nicht mehr einsetzen.
Ab 2022 dürfen neue Anlagen über 40 kW Kälteleistung nur mehr mit Kältemitteln mit einem GWP<=150 betrieben werden, chemische Kältemittel sind mit diesem GWP auf jeden Fall (leicht) brennbar.
2) Serviceverbot
Ab 2020 besteht für Neuware mit GWP >2500 ein Serviceverbot. Das bedeutet, wir können dann zum Beispiel kein R404a mehr füllen und müssen in jedem Fall umrüsten.
Was sind dann die Möglichkeiten für bestehende Anlagen?

  • Alternative Kühlmittel testen und anwenden
  • Anlagen umrüsten
  • Anlagen neu konzipieren