Rechtliche Informationen EU VO 517/2014

Anlagenbetreiber haben seit Inkrafttreten der EU-Verordnung (EU VO 517/2014) ab sofort die Pflicht ihre Anlagen in Abhängigkeit des verwendeten Kältemittels in Halb- bzw. Jahresabständen durch sachkundiges Personal auf Dichtheit prüfen zu lassen.

Neu ist, dass nicht nur das Füllgewicht entscheidend ist. Kältemittel mit hohem GWP (ground warming potential) müssen nun öfter auf Dichtheit geprüft werden.

Durch diese Überprüfung  können frühzeitig Leckagen erkannt und somit hohe Kosten vermieden werden.

Hasenbichler Service

Durch den Hasenbichler-Wartungs-Vertrag erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, Sie schaffen damit die Voraussetzungen für einen langen, sicheren und hygienischen Betrieb Ihrer Anlage.

Eine Wartung  ist nicht nur sinnvoll, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern garantiert, dass Ihre Anlage effizient und störungsfrei funktionieren kann!

Gerne informieren wir Sie ob Ihre Anlage – und das verwendete Kältemittel – von der Verordnung betroffen sind.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenlosen Beratungstermin!

Tel: +43 (0) 6244 5057-0 oder info@hasenbichler-kaelte.at