Neue F-Gase-Verordnung – Gemeinsam in eine umweltschonende Zukunft gehen
Rechtzeitig handeln, bevor es zu spät ist!
Die neue F-Gase-Verordnung ist bereits am 9. Juni 2014 in Kraft getreten und seit 1. Januar 2015 gültig. Seither werden die Kältemittelfüllmengen nicht mehr wie gehabt in Kilogramm, sondern nach ihrem Treibhauspotential bewertet. Ziel dieser Verordnung ist, die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) innerhalb der EU vom Stand des Jahres 2005 um 60 % auf 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2030 zu verringern.
Das heißt: Spätestens ab 1. Jänner 2018 werden alle Anlagen, die mit den Kältemittel R404a, R507 oder auch R422 betrieben werden, nicht mehr befüllt werden können.
Achtung: Die Firmen Honeywell und Dupont, die beiden größten Produzenten, stoppen bereits 2018 die Produktion dieser Kältemittel! Was zur Folge hat, dass deren Preise aktuell erheblich steigen und wenn die Vorräte aufgebraucht sind nicht mehr verfügbar sind.
Es ist Zeit zum Handeln!
Sollten Sie eine Anlage haben, die mit oben genannten Kältemitteln arbeitet, wird es höchste Zeit an eine Umrüstung oder eine neue Kälteanlage zu denken. Denn wenn die Kältemittel nicht mehr erhältlich sind, ist es zu spät.
Neben der aktuellen Preiserhöhung der oben genannten Kühlmittel dürfen diese ohnehin ab dem Jahr 2020 nicht mehr verwendet werden.
Hier die Alternativen, die bereits auf dem Markt sind:
Die Kältemittel R449A, R452A oder R513:
- sind chlorfrei
- ihr Ozonabbau-Potential liegt bei 0.
- ihr Teibhaus-Potential ist um mehr als 40 % geringer.
Steigen Sie jetzt um und tätigen Sie einen rechtzeitigen und wichtigen Schritt in Richtung umweltschonende Zukunft!
Wir überprüfen gerne Ihre Anlage, liefern die wichtigsten Infos und beraten Sie sehr gerne!
Tel: +43 (0) 6244 5057-0 oder info@hasenbichler-kaelte.at